Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.09.2015
- Geltungsbereich
1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Rechtsgeschäfte von iLembke – Ingo Lembke, folgend “Auftragnehmer” genannt und dem Vertragspartner, folgend “Auftraggeber” genannt, wirksam.
1.2 Sollten sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, wird der Auftraggeber darüber schriftlich informiert. Sollte der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen keinen schriftlichen Einspruch erheben, gelten die Änderungen als genehmigt.
- Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag ist bindend, sobald der Auftraggeber das Angebot per E-Mail bestätigt hat. Ein Vertrag ist dabei auch ohne Unterschrift des Auftraggebers bindend, wenn beide Parteien den Vertragsschluss per E-Mail bestätigen.
2.2 Angebote sind stets unverbindlich.
- Datenschutz
3.1 Der Auftraggeber bestätigt, dass notwendige Daten gesichert und nur an Dritte übergeben werden, wenn es für die Ausführung des Vertrages nötig ist.
3.2 Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, Teile des Auftrags von Dritten bearbeiten zu lassen.
3.3 Der Auftragnehmer darf die geleistete Arbeit im Rahmen des Vertrags in seinem öffentlichen Portfolio präsentieren.
- Preise und Zahlung
4.1 Der geschätzte Aufwand im Angebot wird im Stundensatz oder pro Wort berechnet.
4.2 Bei Support wird der Auftragnehmer die geleistete Arbeit ab einer Nettosumme von 100€ in Rechnung stellen.
4.3 Sollte sich, während der Umsetzung des Projektes herausstellen, dass der geschätzte Aufwand (vom Auftragnehmer unverschuldet) erhöhen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber unverzüglich informieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
4.4 Der Auftragnehmer kann eine fehlerfreie Funktionalität von Produkten von Drittanbietern (Themes, Plugins etc.) nicht garantieren.
4.5 Der Auftragnehmer verweist eindringlich darauf hin, dass er mit den Suchmaschinenbetreibern Google, Bing und yahoo in keinerlei geschäftlicher Beziehung steht und damit keinen direkten Einfluss auf die Ausgabe der Suchergebnisse hat. Das Ranking oder die Indexierung der Webseite kann daher nicht garantiert werden.
4.6 Sämtliche Leistungen, die nicht im Angebot oder Auftrag aufgeführt sind, werden zusätzlich zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
4.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet die Rechnung innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt, zu zahlen. Ist dies nicht möglich, so muss er den Auftragnehmer schriftlich darüber informieren, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen. Bei Verzug steht es dem Auftragnehmer frei, die Arbeit zu pausieren, bis die Zahlung eingegangen ist. Bei wiederholten Zahlungsverzug steht dem Auftragnehmer frei, die Zusammenarbeit zu beenden.
4.8 Bis zum Erhalt der vollständigen Bezahlung, bleiben die Rechte der vollbrachten Leistung Eigentum des Auftragnehmers.
- Erfüllung des Vertrages
5.1 Sollten für die Ausführung des Angebots / Auftrags notwendige Daten und Informationen (Login-Daten, Bilder Texte) seitens des Auftraggebers nicht rechtzeitig geliefert worden sein, kann der Auftragnehmer nicht garantieren, die Arbeit termingerecht fertigzustellen.
5.2 Sollte Auftraggeber, nach Zusage des Angebots, mit einer Begründung, die nicht von dem Auftragnehmer zu verantworten ist, vom diesem Angebot wieder zurücktreten, muss der Auftraggeber einen Schadensersatz leisten. Diese berechnet sich aus dem nachweisbar entstandenen Aufwand, der bereits erbrachten Arbeit bzw. 50 % der gesamten Kosten des Angebots.
- Beendigung eines Vertrages
6.1 Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, den Vertrag aufgrund eines wichtigen Grundes zu beenden.
6.2 Offene und noch nicht berechnete Arbeitsstunden werden vom Auftragnehmer nach vereinbartem Stundensatz in Rechnung gestellt.
- Haftung
7.1 Der Auftragnehmer wird für plötzliche Fehler der erstellten Arbeit, auf Grund einer Störung des Internets und auf Grund von Fehlern die durch den Auftraggeber oder dessen beauftragte Dritte hervorgerufen wurden, nicht haften.
7.2 Der Auftraggeber muss für die Inhalte (Texte, Bilder und Links) haften. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass er entsprechende Nutzungsrechte besitzt.
7.3 Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sollten sie nicht auf Grund von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers oder einer von ihm beauftragten Person entstanden sein. Für die Geltendmachung von Schadensersatz gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren und tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem die entsprechende Handlung, die zur Schadensersatzverpflichtung führte, herbeigeführt wurde.
7.4 Für alle übrigen Ansprüche auf Schadensersatz werden die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches wirksam.
- Urheberrechte
8.1 Das Urheberrecht für die Leistungen (Webseiten, Grafiken, Filme, Dateien, Sounddateien, Skripte, Templates oder Programme), die vom Auftragnehmer erstellt wurden, bleibt beim Auftraggeber.
8.2 Der Auftraggeber erhält, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, räumlich und zeitlich uneingeschränktes Recht, für die von erbrachten Leistungen. Die weitere Verwendung bei anderen Projekten, Arbeiten, Webseiten oder Printmedien ist nicht zulässig und muss mit dem Auftraggeber abgesprochen werden. Änderungen des Inhalts, die vor allem gegen pornografisches, politisches, menschliches, rassistisches oder allgemeines Gesetz verstößt, ist nicht gestattet.
8.3 Das beschriebene Nutzungsrecht aus Punkt 8.2 tritt nach vollständiger Zahlung des Leistungsaufwands in kraft.
- Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
9.1. Für die geschäftliche Verbindung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftraggeber gilt das deutsche Recht.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist uneingeschränkt der Sitz des Auftraggebers.
9.3 Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Auftraggeber aus dem Inland und Ausland gleichermaßen.
- Verbesserungen und Anpassungen
10.1 Sämtliche Verbesserungen bzw. anschließende Anpassungen müssen vom Auftraggeber vergütet werden. Verbesserungen oder Anpassungen, die Teil des ursprünglichen Angebots sind, werden unentgeltlich vom Auftragnehmer angepasst.
10.2 Unentgeltliche Verbesserungen und Anpassungen resultieren aus der Einheit zwischen Angebot, Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und Liefertermin.
10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer nach Erhalt der ausgeführten Arbeit innerhalb von 7 Tagen, schriftlich ein detailliertes Fehlerprotokoll zu übermitteln. Ab Tag 8 gilt die ausgeführte Arbeit als genehmigt.
10.4 Wenn der Auftraggeber seiner Vertragspflicht nicht nachkommt, ist der Auftraggeber zu keiner Nachbesserung verpflichtet.
10.5 Der Auftragnehmer ist in der Pflicht, sämtliche notwendigen Daten auf die vom Auftraggeber bereitgestellten Server zu laden oder auf alternativen Weg zu schicken.
Der Auftragnehmer übernimmt dafür die volle Haftung, für spätere vom Auftraggeber verantwortete Fehler jedoch nicht. Zudem ist der Auftraggeber selbst verpflichtet die überlieferten Daten auf Fehler zu prüfen. Sollte der Auftraggeber die gelieferten Daten durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden durch Dritte beschädigen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung und steht nicht in der Pflicht, die Schäden zu beseitigen.
10.6 Für telefonischen Kontakt und Support ist der Auftragnehmer von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Ausgeschlossen sind bundeseinheitliche Feiertage. Beim Erhalt von Emails gewährleistet der Auftragnehmer eine Antwort innerhalb der ersten 24 Stunden nach Erhalt der Nachricht des Auftraggebers.
- Sonstige Bestimmungen
11.1 Sollten vereinzelte Bestimmungen des Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer unwirksam sein oder spätere Umstände die Wirksamkeit des Vertrages beeinflussen, bleibt der übrige Vertrag davon unberührt.
11.2 Gültig ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist auch gültig, wenn sich der Wohnsitz des Auftraggebers im Ausland befindet oder der Auftraggeber seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt.
11.3 Verabredungen neben diesem Vertrag sind nicht gültig. Anpassungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Leistungen Dritter
Der Auftragnehmer hat das Recht, zur Ausführung der vertraglich festgehaltenen Leistungen, Dritte als Gehilfen zu engagieren. Ansprechpartner bleibt uneingeschränkt der Auftragnehmer.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.